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Archiv Rechtsnachrichten Seite 8

14. Juli 2015

Befristete Arbeitsverträge: Der bloße Umstand, dass der Arbeitgeber gezwungen ist, wiederholt oder sogar dauerhaft auf befristete Arbeitsverträge zurückzugreifen, begründet noch nicht das Vorliegen eines Rechtsmissbrauchs.

Nach § 14 Abs. 1 Satz 1 TzBfG ist die Befristung eines Arbeitsvertrags zulässig, wenn sie durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt ist. Ein sachlicher Grund liegt nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 TzBfG vor, wenn der Arbeitnehmer zur Vertretung eines anderen Arbeitnehmers beschäftigt wird. Der Sachgrund der Vertretung wird durch § 21 Abs. 1 BEEG konkretisiert.

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14. Juli 2015

Ihre Rechte bei einer durch das Familiengericht angeordneten fachpsychologischen Begutachtung: Bei der Begutachtung ist die Anwesenheit einer Begleitperson erlaubt! Sie sollten immer darauf bestehen, eine Begleitperson mitzunehmen, um etwaige Unrichtigkeiten später mit Erfolg belegen zu können!

Ein aufgrund einer gerichtlichen Anordnung medizinisch oder psychologisch zu begutachtender Verfahrensbeteiligter hat das Recht, eine Begleitperson zu einem Untersuchungstermin bzw. einem Explorationsgespräch des Sachverständigen mitzubringen. Die Begleitperson darf sich nicht äußern oder sonst am Verfahren beteiligen. Denn andernfalls habe ein zu Begutachtender keine Möglichkeit gegenüber abstrakt immer denkbaren Wahrnehmungsfehlern des Sachverständigen effektiven Rechtsschutz zu erlangen.

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14. Juli 2015

Die Belastung des betreuenden Elternteils durch die Wiederaufnahme eines anlässlich der Geburt eines nichtehelichen Kindes unterbrochenen Studiums stellt keinen elternbezogenen Grund für die Verlängerung des Betreuungsunterhalts nach § 1615 l Abs.2 BGB dar. Die Lebensstellung des nach den §§ 1615 l Abs. 2, 1610 Abs.1 BGB Unterhaltsberechtigten richtet sich danach, welche Einkünfte er ohne die Geburt und die Betreuung des gemeinsamen Kindes hätte. Sie ist deshalb nicht auf den Zeitpunkt der Geburt des Kindes festgeschrieben, so dass sich später ein höherer Bedarf ergeben kann.

„Neben den vorrangig zu berücksichtigenden kindbezogenen Gründen sieht § 1570 Abs. 2 BGB für den nachehelichen Betreuungsunterhalt eine weitere Verlängerungsmöglichkeit aus elternbezogenen Gründen vor. Danach verlängert sich der nacheheliche Betreuungsunterhalt über die Verlängerung aus kindbezogenen Gründen hinaus, wenn dies unter Berücksichtigung der Gestaltung von Kinderbetreuung und Erwerbstätigkeit in der Ehe sowie deren Dauer der Billigkeit entspricht.

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14. Juli 2015

Handelt ein Angestellter des öffentlichen Dienstes in seiner Freizeit mit Drogen, so begründet dies Zweifel an seiner Zuverlässigkeit und Vertrauenswürdigkeit. Der Arbeitgeber kann daher zu einer ordentlichen personenbedingten Kündigung berechtigt sein.

In dem zugrunde liegenden Fall wurde im Januar 2012 ein bei der Bundesagentur für Arbeit beschäftigter Sachbearbeiter wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten auf Bewährung verurteilt. Seine Arbeitgeberin kündigte angesichts dessen, dass der Sachbearbeiter für die Bewilligung von Leistungen zuständig war, daraufhin das Arbeitsverhältnis.

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9. Juni 2015

Nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses kann der Arbeitgeber den Erholungsurlaub wegen Elternzeit nicht mehr kürzen.

Das BAG hat sich in einem Urteil mit der Frage der Kürzung des Erholungsurlaubs wegen Elternzeit befasst. Nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses kann der Arbeitgeber den Erholungsurlaub wegen Elternzeit nicht mehr gem. § 17 BEEG kürzen.

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9. Juni 2015

Voraussetzungen der Trennung eines neugeborenen Kindes von der Mutter. Eltern müssen ihre Erziehungsfähigkeit nicht beweisen!

Der Kindesmutter wurde das Sorgerecht entzogen und ihre neugeborene Kinder durch das Jugendamt in Obhut genommen und in eine Pflegefamilie gegeben, weil die Mutter nicht erklären konnte, warum sie die Schwangerschaft zu spät bemerkt, keine Vorsorgeuntersuchungen wahrgenommen und die beiden Mädchen allein zu Hause entbunden hatte. Die Mutter ging in Beschwerde und gewann das Verfahren. Die beiden neugeborenen Mädchen waren sofort an sie herauszugeben.

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9. Juni 2015

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte: Zur Geltendmachung einer Verletzung von Art. 8 Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) durch die Entziehung des elterlichen Sorgerechts für vier Kinder und drei Kinder aus erster Ehe sowie zum Verbot des Umgangs mit allen Kindern.

Verstoßen deutsche Familiengerichte mit ihren Sorgerechtsentzugsentscheidungen und mit Entscheidungen, das Aufenthaltsbestimmungsrecht auf das Jugendamt zu übertragen, gegen Menschenrechte?

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9. Juni 2015

Gesetz zur Tarifeinheit verabschiedet. Künftig gelangt der Tarifvertrag zur Anwendung, dessen Interessensausgleich die größte Akzeptanz in der Belegschaft hat.

Am 22.05.2015 verabschiedete der Bundestag den Gesetzentwurf zur Tarifeinheit (BT-Drs. 18/4062), zu dem der Ausschuss für Arbeit und Soziales eine Beschlussempfehlung vorgelegt hatte (BT-Drs. 18/4966). Damit soll künftig die Tarifeinheit nach dem Mehrheitsprinzip dafür sorgen, dass die Tarifautonomie funktionsfähig bleibt.

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